Der Anspruch auf Gewährung rechtlichen Gehörs ist verletzt, wenn offenkundig unrichtig überhöhte Anforderungen an die Substantiierungspflicht zum Krankheitswert psychischer Beeinträchtigungen gestellt werden.
Ansprechpartnerin
RAin Runa Stopp
Umfang der Darlegungslast bei psychischen Beeinträchtigungen
BGH, Beschluss vom 11.2.2025 - VI ZR 185/24