Der Schädiger einer Bundesautobahn hat auch die Umsatzsteuer als Schaden der Bundesrepublik Deutschland zu ersetzen.
Anmerkung
Das Urteil erging am selben Tag wie das zum Aktenzeichen VI ZR 147/24, das sich ebenfalls mit der Frage beschäftigt, ob auch die Umsatzsteuer einen Teil des Schadens der Bundesrepublik Deutschland darstellt.
Auch hier schloss die BRD einen Vertrag mit der Betreibergesellschaft des Autobahnabschnittes, welcher u.a. zum Gegenstand hatte, dass die BRD alle Ansprüche gegen Schädiger der Bundesautobahn an die Betreibergesellschaft und Konzessionsnehmerin und diese wiederum an die Klägerin abgetreten hat.
Die Klägerin führte jeweils unfallbedingte Absicherungs-, Reinigungs-, teilweise auch Instandsetzungsmaßnahmen durch und stellte der Beklagten hierfür Nettobeträge in Rechnung, die diese beglich.
Die Klägerin verlangte zudem Ersatz von Umsatzsteuer als weiteren Schaden. Der BGH gab ihr nun recht: die Klägerin verlange letztlich den Ersatz eines Schadens, der der Bundesrepublik Deutschland entstanden ist und an sie abgetreten wurde. Die Klage sei nach Ansicht des BGH hinreichend bestimmt, auch wenn die Klägerin weder den Konzessionsvertrag noch den O&M-Vertrag vollständig vorgelegt habe.
Der BRD sei auch im Hinblick auf die Umsatzsteuer ein Schaden entstanden. Nach dem Konzessionsvertrag stelle die Schadenersatzleistung des Schädigers das Entgelt des Konzessionsnehmers dar. Dieser Anspruch sei an die Klägerin nach dem O&M-Vertrag weiter abgetreten worden.
Der BGH führt weiter aus, dass der Zessionar die Forderung in der Form erwirbt, wie sie zuvor in der Person des Zedenten bestand. Da die BRD nicht vorsteuerabzugsberechtigt ist, könne die Klägerin auch die auf die Leistung angefallene Umsatzsteuer als Schaden der BRD ersetzt verlangen.
Nach § 249 Abs. 2 Satz 2 BGB ist die Umsatzsteuer nur zu ersetzen, wenn und soweit sie angefallen ist. Hieraus folge, dass sie im Rahmen der fiktiven Abrechnung und bei bestehender Vorsteuerabzugsberechtigung nicht zu ersetzen ist.
Ansprechpartner
RA Johannes Kunz
In Verbindung stehende Entscheidungen
BGH, Urteil vom 1.7.2025 - VI ZR 278/24
Umsatzsteuer als Schaden der Bundesrepublik Deutschland I (mit BLD-Anmerkung)
BGH, Urteil vom 1.7.2025 - VI ZR 147/24


