Der Geschädigte kann einen adäquat kausal unfallbedingten und nach § 842 BGB, § 11 StVG zu ersetzenden Verdienstausfallschaden erleiden, wenn er berechtigterweise auf die ihm ärztlicherseits bescheinigte Arbeitsunfähigkeit vertraut und deshalb nicht zur Arbeit geht.
Anmerkung
Der Geschädigte verlangte unfallbedingt entstandenen Verdienstausfall für einen via Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung belegten Zeitraum. Durch Sachverständigengutachten festgestellt und unangegriffen war der Geschädigte aber bereits ein gutes Jahr vor Ende der attestierten Arbeitsunfähigkeit wieder arbeitsfähig.
Der BGH hat die Sache an das Berufungsgericht zurückverwiesen, damit geklärt werden kann, ob der Kläger berechtigterweise auf die ärztlich bescheinigte Arbeitsunfähigkeit vertrauen durfte oder nicht - nur im letzteren Fall stünde ihm der geltend gemachte Verdienstausfallschaden für den fraglichen Zeitraum nicht zu.
Ansprechpartnerin
RAin Runa Stopp, Berlin
runa.stopp@bld.de
Verdienstausfall bei falscher Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (mit BLD-Anmerkung)
BGH, Urteil vom 8.10.2024 - VI ZR 250/22