Die Beklagte hat die Erstattungsfähigkeit von Physiotherapikosten in ihren Allgemeinen Versicherungsbedingungen wirksam auf die nach den Bundesbeihilfevorschriften als beihilfefähig anerkannten Höchstbeträge beschränkt. Die Klausel hält einer Inhaltskontrolle stand.
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RA Stephan Hütt
Wirksame tarifliche Begrenzung der Erstattung von Physiotherapiekosten
LG Wuppertal, Urteil vom 2.10.2025 - 9 S 66/25


