Leistet der Mieter die Mietkaution und über 30 Monate die Mietzahlung ordnungsgemäß und stellt die Zahlungen dann ein, so fehlt es an einem adäquaten Kausalzusammenhang zwischen der Pflichtverletzung des Verwalters (unterlassene Bonitätsprüfung vor Abschluss des Mietvertrags) und dem Mietausfallschaden des Vermieters.
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RA Cornelius Maria Thora
Zahlung der Kaution und der Miete über 30 Monate lässt Kausalzusammenhang zu unterlassener Bonitätsprüfung entfallen
OLG Frankfurt/M., Urteil vom 29.9.2025 – 13 U 79/24


