Wenn Versicherungsverträge von Zwangsvollstreckung oder Insolvenz betroffen sind, entscheidet ein belastbares Systemverständnis über die richtige rechtliche Einordnung und das sichere Vorgehen in der Praxis. Das Seminar vermittelt unter der fachlichen Leitung von BLD-Rechtsanwältin Eva Schönherr die zentralen Zusammenhänge zwischen Vollstreckungsrecht, Insolvenzrecht und der Behandlung von Versicherungsverträgen in diesen Konstellationen.
Nach der Begrüßung durch den Kölner BLD-Partner Dr. Tobias Britz gibt zunächst Schönherr einen einleitenden Überblick über die vollstreckungsrechtlichen Grundlagen einschließlich Fragen zum Pfändungs- und Überweisungsbeschluss. Anschließend stehen Fragen zur Insolvenzanfechtung und den insolvenzrechtlichen Anfechtungstatbeständen (§§ 130 InsO ff.) im Fokus, die in der Praxis sowohl für Versicherer als auch für Insolvenzverwalter eine wesentliche Rolle spielen. Darauf aufsetzend nehmen die Referierenden die aktuelle Rechtsprechung zur Insolvenz und Pfändung in der Lebensversicherung in den Blick, u.a. das BGH-Urteil vom 25. September 2025 (IX ZR 190/24) im Zusammenhang mit dem Pfändungs- und Insolvenzschutz eines umgewandelten Vertrags nach § 167 VVG i. V. m. § 851 c ZPO. Schönherr befasst sich anschließend in einem zweiten Vortrag mit Fragestellungen zur Rückdeckungsversicherung in der Insolvenz der GmbH, bevor der Kölner BLD-Partner Jan Kordes, LL.M. Haftpflichtversicherungsverträge in der Insolvenz des Versicherungsnehmers beleuchtet (unter anderem Auswirkungen der Verfahrenseröffnung / Adressat von Erklärungen, Kündigung des Versicherungsvertrags, Erfüllungswahlrecht des Verwalters), der in einem zweiten Vortrag zudem Erläuterungen zum Wissentlichkeitsausschluss in der D&O-Versicherung bei insolvenzrechtlichen Pflichtverletzungen bietet. Ein Vortrag zur Durchsetzung von Haftungsansprüchen (u. a. anhand von Arzthaftungsansprüchen) rundet das Programm des Seminars ab.
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