Christoph Hentze ist Rechtsanwalt in den Fachbereichen Arzthaftung und Krankenversicherung am Standort Berlin. Hier ist er sowohl in der Prozessführung als auch in der Beratung aktiv. In der Arzthaftung hat er sich auf die verschiedenen Konstellationen von Arzt- und Krankenhaushaftungsfälle spezialisiert. Seine Schwerpunkte in der Krankenversicherung liegen in den Bereichen Beitragsanpassungen, Krankentagegeld, Pflegeversicherung sowie Berufs- und Vergütungsrecht der Heilberufe. Zudem betreut er zahlreiche Mandate mit Bezug zum Reiseversicherungsrecht. Unsere Mandanten profitieren im Mandate nicht nur von seiner Prozesserfahrung sondern ebenso von seinem besonderen Verständnis für medizinische und versicherungsmathematische Sachverhalte.

