Alexander Koch ist Rechtsanwalt im Fachbereich Kraftfahrt am Standort Köln. Zu seinen Tätigkeitsschwerpunkten zählen Kraftfahrt-Haftpflicht-Fälle sowie die Allgemeine Haftpflicht. Zudem ist er Teil des Personenschadenzentrums (PSZ), das langjährige Erfahrung und umfassende Kenntnisse bei der Regulierung von Haftpflicht- und Kraftfahrt-Personengroßschäden bündelt. Als spezialisierter Prozessanwalt vertritt er unsere Mandanten an Gerichten im gesamten Bundesgebiet.
