Bernd Schwarze ist Rechtsanwalt und Partner am Standort Köln und leitet den Bereich Arzthaftung. Er ist Fachanwalt für Medizinrecht und gilt als einer der renommiertesten Anwälte Deutschlands in diesem Bereich, der neben fundierten juristischen Fachkenntnissen über das notwendige medizinische Wissen verfügt, um die oftmals komplexen medizinischen Sachverhalte einzuordnen und zu bewerten. Unsere Mandanten vertritt er hauptsächlich bei Gerichtsverfahren in bundesweit allen Gerichtsbezirken. Zusätzlich zur Arzt- und Krankenhaushaftung hat er sich auf das Arztstrafrecht und Arzthaftungsfälle mit internationalen Bezügen sowie die Beratung im Rahmen der Schadenregulierung spezialisiert. Bernd Schwarze hält regelmäßig öffentliche Vorträge und Schulungen für unsere Mandanten.

Bernd Schwarze
Studium der Rechtswissenschaften in Konstanz/Bielefeld
Referendariat im OLG Bezirk Hamm
2002-2005
Tätigkeit in einem Kölner Versicherungskonzern, Abteilung Groß-/ Arzthaftpflichtschäden
2005-2007
Anwalt in einer auf Medizinrecht spezialisierten Kanzlei in Dortmund
seit 2007
Rechtsanwalt bei BLD
seit 2010
Fachanwalt für Medizinrecht
seit 2011
Partner bei BLD
Bernd Schwarze
Rechtsanwalt | Partner | Fachanwalt für Medizinrecht
Theodor-Heuss-Ring 13-15
50668 Köln
Tel +49 221 944027-34
- Kommentierung der Kausalität (§ 630 h BGB) in Jorzig, Handbuch Arzthaftungsrecht, 2. Auflage 2021
- Internationale Arzthaftung in der Telemedizin, zusammen mit RA Dr. Martin Alexander, LL.M., PHi 3/2018, S. 82 ff.
- Versicherungsrechtliche Absicherung bei Nierenlebendspende, Heidelberger Nierenlebendspende Symposium 2018, Heidelberg, 29.06.2018
- Haftungsfragen in der Telemedizin, Tagesseminar "Haftung und Versicherung von Ärzten und Krankenhäusern - Aktuelle Entwicklungen und Rechtsfragen", VersicherungsForum, Köln, 30.11.2017
- Aufklärungspflicht des Arztes, Fortbildungsveranstaltung für Ärzte des Universitätsklinikums Heidelberg, Heidelberg, 01.12.2016
- Durchbrechung des Kausalzusammenhangs bei Personenschäden, Potsdam V, 18. / 19.02.2016
- Besonderheiten der Aufklärung über einen nicht medizinisch indizierten Eingriff, 13. BLD-Arzthaftungsworkshop, Köln, 17.09.2015
- Die Haftung des gerichtlichen Sachverständigen nach § 839 a BGB, Kölner Symposium Personenschaden, VersicherungsForum, 25.03.2015
- Arzthaftpflichtrecht und Patientenrechtegesetz – ein Überblick über die aktuelle Rechtslage, Tagesseminar des Instituts für Versicherungsmedizin Frankfurt/M. "Medizinische Behandlungsfehler und Arzthaftung", 25.02.2015
- Die Sicherungsaufklärung als III. Säule der Beweislastumkehr?, 12. BLD-Arzthaftungsworkshop, Köln, 10.09.2014
- Haftungskonstellationen in der Geburtshilfe, 17. Mindener Hebammengespräch, 17.03.2012
- Recht I: Grundlagen und Entwicklung von Schmerzensgeldansprüchen im Arzthaftungsrecht, GenRe/VersicherungsForum, Februar 2011
Auszeichnungen
TOP Anwalt 2022
WirtschaftsWoche
Die BLD-Partner Bernd Schwarze & Cornelius Maria Thora wurden zudem jeweils als TOP Anwalt im Medizinrecht 2023 empfohlen.
WirtschaftsWoche (2023)