Raphael Ulrich ist Rechtsanwalt im Fachbereich Arzthaftung sowie in der Industriehaftpflicht am Standort Köln.
Hier hat er sich auf die vorgerichtliche und gerichtliche Vertretung von Leistungserbringern bei Inanspruchnahmen aus fehlerhafter Behandlung spezialisiert. Als spezialisierter Prozessanwalt auf dem gesamten Gebiet der Arzt- und Krankenhaushaftung ist Raphael Ulrich mit der Bearbeitung haftungsrechtlicher Fragestellungen unter Berücksichtigung medizinischer Aspekte bestens vertraut. Des Weiteren ist er auf grenzüberschreitende Streitigkeiten und Großschäden, insbesondere im Bereich der Medizinprodukthaftung, spezialisiert.