Das LG München I (Urteil vom 17. September 2020 - 12 O 7208/20) verneint bereits eine Betriebsschließung im Sinne der Allgemeinen Versicherungsbedingungen. Dies setze eine vollständige Betriebsschließung voraus. Es ließ ausdrücklich offen, ob eine „faktische Betriebsschließung“ ausreiche. Die behördlichen Anordnungen hätten der betroffenen Kindertagesstätte zwar den Regelbetrieb untersagt, nicht jedoch die Weiterführung als Notbetreuung.
Das LG Ellwangen hat gleichfalls mit heutigem Urteil (3 O 187/20) die Klage in einem Verfahren abgewiesen. Geklagt hatte eine Gaststätte auf Versicherungsleistungen aus einer Betriebsschließungsversicherung wegen coronabedingter Schließung. Die Entscheidungsgründe liegen aktuell noch nicht vor. Sobald dies der Fall ist, werden wir erneut berichten.
Ansprechpartner
RA Prof. Dr. Dirk-Carsten Günther, Köln
dirk-carsten.guenther@bld.de
News
Erste landgerichtliche Corona-Entscheidungen
Nach dem AG Darmstadt (Urteil vom 26. August 2020 – 306 C 139/20) haben nun die ersten beiden Landgerichte in Corona-Verfahren die Klage abgewiesen. Es handelt sich dabei um die ersten Urteile in Klageverfahren. Alle drei Verfahren wurden von BLD-Partner Prof. Dr. Dirk-Carsten Günther für jeweils unterschiedliche Versicherer betreut.
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