Mit den Anforderungen an den Nachweis des äußeren Bildes eines Einbruchdiebstahls beschäftigt sich das Urteil des BGH vom 17. April 2024 (IV ZR 91/23). Hierzu hat BLD-Partner Prof. Dr. Dirk-Carsten Günther eine Anmerkung im JurisPR-VersR 5/2024 (Anm. 1) veröffentlicht. Nach einer Darstellung von Inhalt und Kontext der Entscheidung geht Günther der Frage nach, ob die Drei-Stufen-Theorie und die damit verbundene Aufspaltung eines einheitlichen Lebenssachverhalts in drei strikt zu trennende Stufen wirklich die beste Lösung ist. Günther bringt an dieser Stelle ein einstufiges Beweismodell ins Spiel, das bereits das Reichsgericht angewendet hat, das aber dann der BGH zu Gunsten des dreistufigen Modells nicht weiterverfolgt hat.
Die Anmerkung ist hier >> zugänglich.
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