BLD-Partner Prof. Dr. Dirk-Carsten Günther hat sich im juris PraxisReport Versicherungsrecht 01/2023 mit einer Entscheidung des BGH vom 09.11.2022 (IV ZR 62/22) auseinandergesetzt. Das Gericht hatte die Frage zu klären, ob auch allmähliche, nicht augenscheinliche naturbedingte Bewegungen von Gesteins- oder Erdmassen von dem in Wohngebäudeversicherungsklauseln definierten Begriff „Erdrutsch“ erfasst sind, wobei dort alte AVB der Entscheidung zu Grunde lagen, in denen es u. a. hieß „Abgleiten oder Abstürzen“.
Günther führt dazu aus, dass zwischen den einzelnen AVB-Gestaltungen zu differenzieren ist und bei den neueren AVB, in denen statt „Abgleiten und Abstürzen“ das Begriffspaar „Abrutschen oder Abstürzen“ verwendet wird, eine Deckung ungleich zweifelhafter ist.