Mit der „Entschädigungspflicht für Kosten des Abtransports nach dem Brand eines Landwirtschaftlichen Geräts, zugleich Anmerkung zu LG Mosbach, Urteil vom 11.2.2026 - 1 O 203/25 beschäftigt sich der Kölner BLD-Partner Prof. Dr. Dirk-Carsten Günther in einer Entscheidungsbesprechung im jurisPR VersR 9/2026 Anm. 5.
Nach der Entscheidung des Gerichts umfasst die Einstandspflicht des Versicherers für notwendige Aufwendungen für das „Aufräumen der Schadenstätte“ und das „Abfahren von sonstigen Resten“ Kosten für die Vorarbeiten und den Transport eines Harvesters. Zudem handele es sich bei der im Versicherungsschein vereinbarten Versicherungssumme und der Entschädigungsgrenze um Individualvereinbarungen und nicht um AGB. Hierzu zeigt Günther in seiner Entscheidungsbesprechung die Problemstellungen der Entscheidungen sowie der dazu gehörende Kontext auf.

