Mit der Frage der Anfechtung des Cyber-Versicherungsvertrags wegen fehlender Sicherheitsupdates befasst sich das LG Kiel in seinem Urteil vom 23. Mai 2024 (5 O 128/21). Hierzu hat der Kölner BLD-Partner Prof. Dr. Dirk-Carsten Günther eine Entscheidungsbesprechung im FD-VersR 2024, 812642 veröffentlicht. Hierin weist er darauf hin, dass es sich um die soweit ersichtlich erst zweite Entscheidung eines deutschen Gerichts zur Cyberversicherung handelt. Er zieht hierbei ebenso die erste bekannte Cyber-Entscheidung des LG Tübingen (4 O 193/21) und weist auf die interessanten rechtlichen Aspekte beider Entscheidungen hin.
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