Kein Schadensersatzanspruch für einen Kraftfahrzeugfahrer, wenn das Fahrzeug auf dem Radweg abgestellt wurde und ein Radfahrer damit kollidiert.
Anmerkung
Das AG Aschersleben hat die Klage des Fahrers eines Transporters abgewiesen, der das Fahrzeug vollständig auf einem Radweg abstellte und diesen damit blockierte. Der Beklagte hatte beim Umfahren des Transporters den neben dem Radweg liegenden Gehweg benutzt. Dort kollidierte er mit dem aus einer Zuwegung zu einem Grundstück laufenden Kläger und stürzte. Dabei sei der Transporter beschädigt worden. Das AG hat entschieden, dass der Radfahrer nicht auf die Fahrbahn ausweichen musste und die Nutzung des Gehwegs (zum Umfahren des Transporters) das einzig vorwerfbare Verhalten des Beklagten darstelle. Dieser Vorwurf würde aber aufgrund des erheblichen Verschuldens des Klägers, der den Radweg blockierte, zurücktreten.
Ansprechpartnerin
RAin Katharina Kade
Abstellen eines Kraftfahrzeugs auf dem Radweg (mit BLD-Anmerkung)
AG Aschersleben, Urteil vom 10.6.2026 - 3 C 2/26 (IV)


