Die Sicherung eines Fahrrads in verkehrsüblicher Weise erfordert die Sicherung durch ein Schloss. Nicht ausreichend ist die Befestigung an einem Fahrradträger eines Autos.
Ansprechpartner
RA Prof. Dr. Dirk-Carsten Günther, Köln
dirk-carsten.guenther@bld.de
Anforderungen an die Sicherung eines Fahrrads gegen Diebstahl
LG Osnabrück, Urteil vom 13.5.2024 – 9 O 2059/23