1. Es besteht ein Rückzahlungsanspruch des Versicherers, wenn der Versicherungsnehmer eine Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung nach § 43 SGB VI bezieht. Dabei handelt es sich um eine Rente wegen verminderter Erwerbsfähigkeit nach § 33 Abs. 3 Nr. 1 SGB VI. Der Bezug führt zur Beendigung der Krankentagegeldversicherung.
2. Die Regelung in § 15 Abs. 1 a) MB/KT 2009 ist transparent und benachteiligt den Versicherungsnehmer nicht unangemessen. Auch der Bezug einer Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung ersetzt im bewilligten Umfang das bisherige Arbeitseinkommen und stellt dabei eine substitutive Leistung für die Erwerbstätigkeit dar. Der Versicherungsnehmer bedarf deshalb des Schutzes vor Verdienstausfall jedenfalls nicht mehr im bisher versicherten Umfang, denn er kann seinen Unterhalt zumindest teilweise aus dem Rentenbezug bestreiten.
Ansprechpartner
RA Michael Rauscher
In Verbindung stehende Entscheidungen
LG Hechingen, Urteil vom 22.7.2026 - 1 O 10/26 (nicht rechtskräftig)
* Rückforderung von Krankentagegeld bei Bezug einer Erwerbsminderungsrente
OLG Stuttgart, Beschluss vom 21.9.2026 - 7 U 90/26 (nicht rechtskräftig)


