Die Auskunftsklage auf Erteilung von Informationen zur Höhe und zum Zeitpunkt von Alt- und Neubeitrag für jede stattgefundene Beitragsanpassung hat keinen Erfolg. Es besteht kein Anspruch aus Art. 15 DSGVO.
Anmerkung
Das AG hat sich eingehend mit den unterschiedlichen Auffassungen zu diesem Thema auseinandergesetzt und festgestellt, dass Informationen zum Beitragsverlauf keine personenbezogenen Daten im Sinne des Art. 4 DSGVO darstellen. Es fehle bei den geforderten Informationen an der notwendigen Verknüpfung mit einer bestimmten Person.
Die von der Klägerseite geforderte EuGH-Vorlage wurde abgelehnt.
Ansprechpartner
RA Lutz Köther, LL.M.
Informationen zum Beitragsverlauf sind keine personenbezogenen Daten (mit BLD-Anmerkung)
AG Recklinghausen, Urteil vom 17.4.2026 - 53 C 20/25 (nicht rechtskräftig)


