Liegen bereits keine Einbruchspuren vor, kann das äußere Bild eines Einbruchdiebstahls nicht bewiesen werden, was für einen vorgetäuschten Versicherungsfall spricht. Zweifel gehen zu Lasten des Versicherungsnehmers.
Ansprechpartner
RA Prof. Dr. Dirk-Carsten Günther, Köln
dirk-carsten.guenther@bld.de
Kein äußeres Bild eines Einbruchdiebstahls wegen fehlender Einbruchspuren
OLG Hamm, Beschluss vom 11.4.2024 - I-6 U 29/22

