Ist ein Dach aufgrund stark überalterter Dacheindeckung und langfristig bestehenden Rissen in den Dachplatten undicht, so fehlt es an der Kausalität des Schadens, der durch einen Wassereintritt infolge eines Sturms eingetreten ist.
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RA Dr. Florian Höld
Kein kausaler Sturmschaden bei vorbeschädigtem Dach
LG Krefeld, Urteil vom 19.11.2025 – 2 O 450/24


