1. Ein Fahrgast, der wegen plötzlich eintretender Übelkeit im Fahrzeug erbricht und dadurch das Fahrzeug verschmutzt, haftet nicht ohne Weiteres auf Schadensersatz.
2. Plötzliches Erbrechen ist eine unwillkürliche körperliche Reaktion und begründet ohne besondere Umstände kein fahrlässiges Verhalten.
3. Weder das fehlende Mitführen einer Tüte noch der Vorwurf, das Fenster hätte geöffnet oder der Fahrer zum Anhalten aufgefordert werden müssen, begründen ohne konkreten Nachweis der Vermeidbarkeit des Geschehensablaufs einen Fahrlässigkeitsvorwurf.
4. Zudem besteht gegen die Kfz-Haftpflichtversicherung kein Direktanspruch, da es sich nicht um einen versicherten Unfallschaden handelt.
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RA Thomas Glas
Kein Schadensersatz wegen Erbrechen ins Auto
AG Landsberg, Urteil vom 23.6.2026 – 2 C 20/26


