1. Weder aus der Führungs- noch der Prozessführungsklausel folgt zwangsläufig die Pflicht des beteiligten Versicherers, den Schaden ebenfalls zu regulieren. Sie binden auch nicht unbedingt an die Regulierungsentscheidung des führenden Versicherers.
2. Bei einer strengen Wiederherstellungsklausel setzt der Anspruch auf die Neuwertspitze voraus, dass die Wiederherstellung bzw. Wiederbeschaffung sichergestellt ist.
3. Erst ab Entstehung des Anspruchs auf die Neuwertspitze ist dieser zu verzinsen.
Ansprechpartner
RA Dr. Florian Höld, Köln
florian.hoeld@bld.de
Keine Bindung an die Regulierungsentscheidung des führenden Versicherers aus (Prozess-)Führungsklausel und keine Verzinsung vor Entstehung des Anspruchs auf die Neuwertspitze
OLG Düsseldorf, Beschluss vom 27.8.2024 – 4 U 228/21 (nicht rechtskräftig)