1. Ist bereits vor dem versicherten Hagelereignis eine Komplettsanierung des Daches aufgrund von dessen altersbedingt schlechtem Gesamtzustand erforderlich, so würde das Wegdenken des versicherten Ereignisses die Notwendigkeit der Sanierung nicht entfallen lassen, sodass kein kausaler Schaden vorliegt.
2. Kausalität ist lediglich hinsichtlich solcher Reparaturmaßnahmen gegeben, durch die ein über den altersbedingt schlechten Gesamtzustand des Daches hinausgehender Schaden beseitigt wurde.
Ansprechpartner
RA Dr. Florian Höld
Keine Kausalität zwischen Hagel und Sanierungsbedürftigkeit des Dachs
LG Düsseldorf, Urteil vom 10.10.2025 – 9a O 99/23


