Die Behandlung eines Versicherten nach einem idiopathischen Hörsturz mit einer HBO-Druckkammerbehandlung ist medizinisch nicht notwendig. Bei diesem Krankheitsbild gibt es eine sog. Frist-Line-Therapie, die vorrangig anzuwenden ist. Die HBO-Behandlung ist keine von der Ärzteschaft als wirksam anerkannte Therapie, wird in der Therapieempfehlung der Leitlinie nicht erwähnt und ist gegenüber der Standardtherapie auch nicht gleichwertig.
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RA Michael Rauscher
Keine medizinische Notwendigkeit einer Sauerstofftherapie
LG München I, Urteil vom 3.7.2026 - 25 O 641/25


