Zum maßgeblichen Zeitpunkt für die Bestimmung des Wiederbeschaffungswerts des Unfallfahrzeugs im Rahmen der fiktiven Schadenabrechnung.
Anmerkung
Das Gericht setzt sich mit der Frage auseinander, was der relevante Zeitpunkt für die Ermittlung des Wiederbeschaffungswertes eines beschädigten Pkws bei fiktiver Schadenabrechnung ist: Kommt es auf dessen Wert zum Zeitpunkt der Befriedigung des Gläubigerinteresses, z.B. durch eine Reparatur oder die Anschaffung eines Ersatzfahrzeuges, an? Oder ist der Zeitpunkt der letzten mündlichen Tatsachenverhandlung maßgeblich? Nach Meinung des BGH soll der Zeitpunkt der letzten mündlichen Verhandlung maßgeblich sein, etwaige Preissteigerungen gehen dabei zu Lasten des Schädigers, etwaige Preissenkungen zu Lasten des Geschädigten. Nur bei wirtschaftlich gleichwertiger Restitution (fachgerechte Reparatur oder Anschaffung eines Ersatzfahrzeugs) soll es auf den Zeitpunkt der Restitution ankommen. Die Restitution müsse dabei jedoch wirtschaftlich gleichwertig sein.
Ansprechpartnerin
RAin Runa Stopp
Maßgeblicher Zeitpunkt für die Bestimmung des Wiederbeschaffungswerts des Unfallfahrzeugs im Rahmen der fiktiven Schadenabrechnung (mit BLD-Anmerkung)
BGH, Urteil vom 24.3.2026 - VI ZR 165/25


