1. Ist eine Begrenzung der Entschädigung im Versicherungsvertrag vereinbart, gilt diese für alle Mietverluste, unabhängig von der versicherten Gefahr.
2. Bestehen eine Begrenzung der Versicherungsleistung für bestimmte Schadenspositionen und eine Begrenzung der Versicherungsleistung für bestimmte Gefahren, bestehen beide Grenzen nebeneinander.
Ansprechpartner
RA Prof. Dr. Dirk-Carsten Günther, Köln
dirk-carsten.guenther@bld.de
Umfang der Geltung von Begrenzungen für die Entschädigung eines Mietausfalls
LG Bonn, Urteil vom 23.5.2024 – 10 O 172/23 (nicht rechtskräftig)