Am 17. September 2026 findet in Köln das Seminar des VersicherungsForums „Arbeitsunfälle und Auswirkungen auf die Schadenregulierung - Beurteilung und Entschädigung von Verletzungen“ statt.
Die Einordnung eines Unfallereignisses als Arbeitsunfall verändert die Regulierung von Personenschäden. Neben dem Anspruchsübergang auf den Träger der gesetzlichen Unfallversicherung sind insbesondere die Haftungsprivilegierungen der §§ 104 ff. SGB VII zu berücksichtigen. Zunächst stellt der Frankfurter BLD-Partner Cornelius Maria Thora die Fallgruppen des Arbeitsunfalls im Sinne von § 2 SGB VII vor und erläutert, unter welchen Voraussetzungen sowie mit welchen Folgen sich hieraus ein Haftungsprivileg nach den §§ 104 ff. SGB VII ergeben kann. Anhand von Beispielen aus der obergerichtlichen und höchstrichterlichen Rechtsprechung bespricht er u.a. den sog. Wie-Beschäftigten, die gemeinsame Betriebsstätte, die Repräsentantenhaftung bei grober Fahrlässigkeit. Ferner stellt er die Verschränkung des Zivilprozesses mit dem sozialgerichtlichen Verfahren bei Streit über die Anerkennung eines Unfalls als Arbeitsunfall dar. Auch die medizinische Perspektive greift das Seminar auf, indem es einen Blick auf orthopädisch / unfallchirurgische Unfallfolgen und deren Auswirkungen wirft.
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